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Wann kann ohne Maske gearbeitet werden?



Wenn alle im Betrieb oder in einem Arbeitsteam geimpft oder genesen sind, ist es in vielen Fällen möglich, auf AHA+L-Maßnahmen zu verzichten. Worauf sollte man dabei achten und wann gelten Ausnahmen?


Die SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung gibt Maßnahmen vor, damit auch während der Corona-Pandemie sicher gearbeitet werden kann. Sie bietet aber auch Spielraum, damit die Arbeitsschutzmaßnahmen an eine veränderte Infektionsgefährdung angepasst werden können. Da immer mehr Beschäftigte vollständig geimpft oder nachgewiesen genesen sind, sollte jetzt mit einer Gefährdungsbeurteilung ermittelt werden, ob und wann z. B. das Tragen einer Maske am Arbeitsplatz entfallen kann.


Hinweise gelten nur für Geimpfte und Genesene, nicht für Getestete

Der Koordinierungskreis für Biologische Arbeitsstoffe (KOBAS) der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) hat Ende August aktuelle Hinweise zum Umgang mit Geimpften und

Genesenen veröffentlicht. Getestete werden darin nicht berücksichtigt, da sie bei der möglichen Übertragung von Infektionserregern ein geringeres Schutzniveau haben. Zudem ist ein Test nur auf den Schutz Dritter ausgelegt und sagt nichts über den Immunstatus des Getesteten aus.


Verzicht auf AHA+L-Maßnahmen

Auf AHA+L-Maßnahmen kann verzichtet werden, wenn folgende drei Bedingungen erfüllt sind:


• Alle Beschäftigten sind vollständig geimpft oder genesen.

• Für die Schutzimpfung wurde Impfstoff verwendet, der beim Paul-Ehrlich-Institut genannt wird.

• Es gibt keinen beruflichen Kontakt mit nicht vollständig geimpften oder bisher nicht an Covid erkrankten Personen.

Für Geimpfte und Genesene ist wieder ein „normaler“ Arbeitsalltag möglich

KOBAS nennt auch Beispiele für konkreten Situationen, auf die es sich im Betrieb auswirkt, wenn die AHA+L-Regeln wegfallen:


• Großraumbüros können wieder voll belegt werden.

• Abtrennungen zwischen den Arbeitsplätzen sind nicht mehr notwendig.

• Arbeitsmittel und Werkzeuge können wieder von allen benutzt werden.

• Im Waschraum, in Umkleiden, in der Kantine bzw. im Pausenraum muss keine räumliche und zeitliche Trennung erfolgen.

• Fahrzeuge können ohne Personenbegrenzung, Abtrennung oder Maske gemeinsam genutzt werden.

• Betriebsbedingte Zusammenkünfte können uneingeschränkt durchgeführt und wahrgenommen werden.

• Außerdem braucht es im Betrieb kein Testangebot mehr für diesen Personenkreis.

• Auf Homeoffice kann verzichtet werden, wenn im Arbeitsbereich bzw. Team alle vollständig geimpft oder genesen sind.

Hier müssen weiterhin die AHA+L-Regeln eingehalten werden:

Es gibt jedoch Beschäftigte und Kontaktpersonen, die (noch) nicht geimpft oder genesen sind. Die Corona-Schutzmaßnahmen können nicht gelockert werden, solange es keinen Nachweis über einen Impf- bzw. Genesungsstatus gibt. Das bedeutet, dass die AHA+L-Maßnahmen z. B. eingehalten werden müssen, wenn nicht alle geimpft oder genesen sind und/oder ein Kontakt zu nicht geimpften bzw. genesenen Personen stattfindet oder nicht auszuschließen ist.

• In diesen beruflichen Situationen geht es nur mit Schutzmaßnahmen.

Bei Lieferdiensten ist damit zu rechnen, dass es auch mit nicht geimpften/genesenen Personen zu einem Kontakt kommen kann.

An Kassenarbeitsplätzen oder Bedientheken ist weiterhin eine Abtrennung erforderlich, da Kunden nicht geimpft oder bisher nicht erkrankt sein können.

• Eine klare Trennung der Arbeitsteams kann den Arbeitsalltag erleichtern

Wenn möglich sollten Teams im Betrieb so zusammengestellt werden, dass Geimpften/Genesene zusammenarbeiten können. Dies erleichtert den Arbeitsalltag und ermöglicht es, mit weniger Arbeitsschutzmaßnahmen auszukommen.

Grüße,

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