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Services

Unsere Services auf einen Blick. Von der arbeitsmedizinischen Vorsorge, über die Reisemedizin bis hin zu obligatorischen Impfungen und die Erstellung von Gutachten zur Fahrerlaubnis - Wir sind für Sie da. Gerne stellen wir mit Ihnen zusammen ein individuelles Service Paket, welche auf Ihre Bedürfnisse und Wünsche abgestimmt ist.

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Arbeitsmedizinische Vorsorge
 

Im Alltagssprachgebrauch sind die Abkürzungen wie "G 42", "G 26", "G 25" oder "G 41" weiterhin üblich, auch wenn diese sogenannten G-Untersuchungen (Grundsätze der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung)  schon längst keine verbindliche Rechtsgrundlage mehr sind.

Die G-Grundsätze sind Handlungsanleitungen für den Betriebsarzt, während die Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV) seit 2008 die verbindliche Rechtsvorschrift für den Arbeitgeber ist.

 

Die arbeitsmedizinische Vorsorge ist eine individuelle Arbeitsschutzmaßnahme, die die technischen und organisatorischen Anstrengungen des Arbeitgebers ergänzt. Sie dient der Information der Mitarbeiter zur Wechselwirkung zwischen ihrer Arbeit und ihrer Gesundheit. Die arbeitsmedizinische Vorsorge umfasst immer ein ärztliches Beratungsgespräch mit Anamnese einschließlich Arbeitsanamnese, aber nicht zwingend eine Untersuchung. Hält der Betriebsarzt zur Aufklärung und Beratung eine körperliche oder klinische Untersuchungen für erforderlich, so bietet er diese dem Mitarbeiter an. Untersuchungen, im Rahmen der arbeitsmedizinischen Vorsorge, dürfen allerdings nicht gegen den Willen des Mitarbeiters durchgeführt werden.

Es gibt drei Varianten arbeitsmedizinischer Vorsorgen: die Pflichtvorsorgen, die Angebotsvorsorgen und die Wunschvorsorgen. Die arbeitsmedizinische Vorsorge darf aufgrund der unterschiedlichen Rechtsgrundlagen nicht mit Untersuchungen zum Nachweis der gesundheitlichen Eignung für berufliche Anforderungen verwechselt werden (Eignungsuntersuchungen, Tauglichkeitsuntersuchungen, Einstellungsuntersuchungen).

Unsere Leistungen zur Arbeitsmedizinischen Vorsorge beinhalten folgende Servies:

  • Arbeitsmedizinische Betreuung nach Arbeitssicherheitsgesetz und berufsgenossenschaftlichen Vorschriften (Gestellung von Arbeits- bzw. Betriebsmedizinern)

  • Mitwirkung bei Arbeitsschutzausschusssitzungen

  • Regelmäßige Betriebsbegehungen

  • Hilfe bei der Organisation der „Ersten-Hilfe“ im Unternehmen

  • Unterstützung bei Fragen des Arbeitsplatzwechsels sowie der Eingliederung und Wiedereingliederung von Mitarbeitern im Unternehmen

  • Mitarbeiter ggf. zu untersuchen, arbeitsmedizinisch zu beurteilen und zu beraten sowie Untersuchungsergebnisse zu erfassen und auszuwerten

  • Ursachen von arbeitsbedingten Erkrankungen untersuchen, die Ergebnisse erfassen und auswerten, Maßnahmen zur Verhütung erarbeiten und vorschlagen

  • Arbeitsmedizinische Beratung bei der Neugestaltung von Arbeitsplätzen

  • Beratungen zum betrieblichen Gesundheitsmanagement

  • Alle arbeitsmedizinischen Pflicht- und Vorsorgeuntersuchungen nach ArbMedVV

  • Fast alle Untersuchungen können, auf Wunsch, im Unternehmen des Kunden erbracht werden

  • Auf Wunsch Einsatz des jobmed-Mobil, unserem fahrbaren Untersuchungsmobils

  • Eignungs- und Einstellungsuntersuchungen (z.B. Untersuchungen nach Fahrerlaubnisverordnung, Eignung für Tätigkeiten mit Absturzgefährdung (ehemalig G 41), Eignung für Fahr- und Steuertätigkeiten, usw.

  • Durchführung von Impfungen

  • Unterweisung von Mitarbeitern über arbeitsmedizinische Themen

  • Unterstützung bei der Erstellung von Gefährdungsbeurteilungen aus arbeitsmedizinischer Sicht

#1vorsorge

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Reisemedizin
 

Der internationale Reiseverkehr – ob privat oder beruflich – hat in den letzten Jahren deutlich zugenommen, und Reiseziele werden immer "abenteuerlicher". Damit steigt auch die Gefahr, auf Reisen zu erkranken. Vor allem bei Fernreisen besteht das Risiko, mit Infektionserregern in Kontakt zu kommen, die in Deutschland selten oder gar unbekannt sind. Zu einer guten Reisevorbereitung gehören deshalb gezielte Informationen über gesundheitliche Gefahren am Reiseziel, Impfungen und eine professionelle Beratung, was sinnvollerweise in der Reiseapotheke enthalten sein sollte.

 

Vorgaben des Gesetzgeber zum Thema Dienstreise.

Im Fall einer berufsbedingten Reise ist nach der Verordnung zur Arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV) eine Beratung und unter Umständen auch eine umfängliche medizinische Untersuchung erforderlich. Diese ist bei Tätigkeiten in den Tropen und Subtropen sowie bei dienstlichen Aufenthalten in Ländern mit besonderen klimatischen Belastungen und Infektionsgefährdungen sogar verpflichtend vorgeschrieben. Als Leitlinie gilt hierbei die arbeitsmedizinische Vorsorge nach dem DGUV-Grundsatz G35.

 

Zur Vorsorge gehört Beratung:

Ausgerechnet auf Reisen zu erkranken – davor ist letztlich niemand gefeit. Das beste Mittel, dieses Risiko zu senken, besteht in einer gründlichen Vorbereitung und entsprechenden Vorbeugungsmaßnahmen. Besonders wichtig ist dies für Reisende, die bereits eine Vorerkrankung haben, und Arbeitgeber, die ihre Mitarbeiter auf Reisen schicken. Dabei sollte man auf einen Partner mit profunder Expertise und langjähriger Erfahrung vertrauen – Jobmed steht Ihnen bei der Reisevorbereitung kompetent zur Seite. Unser Angebot ist passgenau auf Ihre Reisepläne zugeschnitten.

 

Das können wir für Sie tun:

Die Jobmed GmbH verfügt bundesweit über mehrere Gesundheitszentren, in denen speziell geschulte Ärzte und Assistenten eine reisemedizinische und persönliche Beratung sowie notwendige Impfungen vornehmen können. Sie führen Untersuchungen durch und informieren ausführlich zu Themen wie:

  • Berufliches Reisen mit gesundheitlichen Einschränkungen, Reisen von Schwangeren und Reisen mit Kindern

  • Medikamente im Ausland

  • Vorsorgeberatung und -sntersuchung für die Ausübung der jeweiligen Tätigkeit vor Ort

  • Notfallmanagement für den "Fall der Fälle" im Ausland und psychosoziale Betreuung beruflich Reisender

  • Wiedereingliederungsbetreuung nach Rückkehr

  • Ganz auf Ihre individuellen Bedürfnisse abstimmen können wir flugmedizinische und tauchmedizinische Untersuchungen durchführen und reisemedizinische Informationen geben

Zu unserem Leistungspaket gehören auch:

  • eine Vielzahl bundesweiter Gelbfieber-Impfstellen

  • eine telefonische Hotline zu reisemedizinischen Fragen

  • die Ausstellung von Rezepten zur Malaria-Prophylaxe

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Impfungen - Offizielle Gelbfieberimpfstelle
 

Seit vielen Jahren ist unser arbeitsmedizinischer Dienst als offizielle Gelbfieberimpfstelle vom Landesministerium Baden Württemberg zugelassen.

In Deutschland darf eine Gelbfieberimpfung nur von Ärzten mit einer speziellen Qualifikation durchgeführt werden. In der Regel ist die Impfung gut verträglich. In einigen Ländern ist sie für die Ein- und Ausreise zwingend vorgeschrieben. Kontaktieren Sie uns und machen Sie einen Termin für die Impfung aus. Bei uns erhalten Sie das dafür notwendige Siegel der WHO.

Die Impfung schützt vor der sehr bedrohlichen Gelbfiebererkrankung. Sie wird durch einen Virus ausgelöst und kommt im tropischen Afrika südlich der Sahara sowie den nördlichen Teilen Südamerikas einschließlich des Amazonasbeckens vor. Überträger sind Stechmücken in diesen Gebieten, die sowohl heimischen Affen als auch den Menschen den Flavivirus weitergeben. Oft ist bei der Erkrankung die Leber befallen und löst dann eine typische „Gelbsucht“ aus.

 

Impfungen:

  • Tetanus (Wundstarrkrampf)

  • Diphterie

  • Polio (Kinderlähmung)

  • Masern

  • Mumps

  • Röteln

  • Windpocken

  • Meningitis (Hirnhautentzündung)

  • Keuchhusten

  • Papiloma-Virus

  • FSME

  • Influenca (Grippe)

  • Pneumokokken (Lungenentzündung)

 

Resieimpfungen:

HEPATITIS A

  • Leberentzündung

  • 2 Impfungen im Abstand von 6 Monaten (auch Kombinationsimpfung mit Hepatitis B oder Typhus möglich)

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HEPATITIS B

  • Leberentzündung die häufig einen chronischen Verlauf nehmen kann

  • 2 Impfungen im Abstand von 1 Monat und 3. Impfung nach ½ Jahr

  • Kombination mit Hepatitis A Impfung möglich

TOLLWUT

  • wird durch infizierte Tiere z.B. Hunde , Fledermäuse, Füchse u.a. übertragen

  • 3 Impfungen an den Tagen 0 - 7 - 21 (oder 28) , sowie zusätzlich nach einem Tierbiss

  • Schnellschema: an den Tagen 0 - 3 - 7

TYPHUS

  • schwere Durchfallerkrankung, Übertragung oft durch verunreinigte Lebensmittel oder verseuchtes Trinkwasser

  • Impfung entweder 1 Injektion hierbei Impfschutz für ca. 3 Jahre, oder Schluckimpfung von 3 Kapseln innerhalb von 1 Woche mit einer Schutzdauer von 1 Jahr

CHOLERA

  • bakterielle Infektionskrankheit, die zu Übelkeit und/oder Erbrechen führen kann und führt dann zu schweren Verlusten von Flüssigkeiten und Körpersalzen

  • 2 Schluckimpfungen im Abstand von mindestens 1 Woche

JAPANISCHE ENCEPHALITIS

  • kommt hauptsächlich in ländlichen Regionen Südostasiens vor

  • 2 Impfungen im Abstand von 1 Monat

  • Schnellschema: an den Tagen 0 - 7

GELBFIEBER

  • kommt in Afrika und Südamerika, nicht aber in Asien vor

  • 1 Impfung schützt das ganze Lebens lang; nur in zugelassenen Gelbfieber-Impfstellen durchführbar z.B. in unserer Praxis

FSME

  • kommt auch in (Süd-) Deutschland vor, ferner in den Alpenländern, Süd-/Osteuropa, sowie in Südskandinavien, aber auch in China, Japan und der Mongolei

  • 3 Impfungen bei 0, 1 und 9 Monaten, evtl. auch Schnellschema möglich

MENIGOKOKKEN

  • in Afrika (im sog. Menigokokkengürtel) und Asien (z.B. Saudi-Arabien -> Pilger : Impfung vorgeschrieben ) treten häufig die Serogruppen A,C W135 und Y auf. In Deutschland überwiegt die Gruppe B

  • Impfungen sind als Kombinationsimpfstoff gegen A,C,W135 und C möglich, für Kinder und Jugendliche als Monoimpfstoff gegen C, relativ neu ist auch die Impfung gegen die Gruppe B möglich

  • Die Einzeldosis führt zum Impfschutz für 10 Jahre

POLIO (KINDERLÄHMUNG)

  • kommt heute noch in einigen Ländern Asiens und Afrika vor. In Deutschland werden in der Regel alle Kinder und Jugendlichen geimpft. Eine Auffrischung bei Reisen in gefährdete Länder ist anzuraten

  • früher Schluckimpfungen, heute bei bestehender Grundimmunisierung 1 Injektion

INFLUENZA(GRIPPE)

  • tritt weltweit auf, auch in Deutschland jedes Jahr

  • plötzlicher Erkrankungsbeginn, hohes Fieber, Husten , Kopf- und Gliederschmerzen

COVID-19 IMPFUNGEN

  • weltweite Pandemie

  • wir verimpfen Vektor- und mRNA Impfstoffe

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#2Impfungen

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Verkehrsmedizin

Dass zum Führen eines Kraftfahrzeuges eine bestandene Führerscheinprüfung gehört, weiß jeder. Weniger bekannt ist, dass auch gesundheitliche Voraussetzungen erfüllt sein müssen. DEKRA sorgt für Klarheit, wenn Ihre Fahreignung angezweifelt wird.

Krankheiten schränken Fahreignung ein.

Besteht der Verdacht, dass Ihr Gesundheitszustand im Straßenverkehr ein Risiko für Sie und andere darstellen könnte, kann die Fahrerlaubnisbehörde ein ärztliches Gutachten anordnen. Dies kann beispielsweise bei beantragter Erst- oder Neuerteilung eines Führerscheins, aber auch nach Unfällen oder Auffälligkeiten bei Fahrzeugkontrollen der Fall sein.

Typische Erkrankungen und Beeinträchtigungen sind z. B.:

  • Mangelndes Seh- oder Hörvermögen

  • Bewegungsbehinderungen

  • Herzinfarkt, Schlaganfall

  • Diabetes (Zuckerkrankheit)

  • Schwere Lungen- und Bronchialerkrankungen

  • Ausgeprägte Tagesschläfrigkeit

  • Psychische Störungen, Suchterkrankungen

  • Einnahme von bestimmten Medikamenten oder Betäubungsmitteln bzw. Abhängigkeit davon

 

Jobmed prüft vertraulich, neutral und kompetent Die Überprüfung Ihrer gesundheitlichen Eignung zum Führen eines Kraftfahrzeugs wird in der Regel von erfahrenen Ärzten durchgeführt, die als „Arzt/Ärztin in einer Begutachtungsstelle für Fahreignung“ über spezielle verkehrsmedizinische Kenntnisse verfügen. Sie werden Sie kompetent befragen, untersuchen und verantwortungsvoll prüfen, ob Sie ein Kraftfahrzeug sicher führen können. Auf Basis der Befunde erstellen sie als Entscheidungsgrundlage für die Behörde ein objektives und faires Gutachten gemäß den geltenden fachlichen Richtlinien und gesetzlichen Anforderungen. Damit Sie sich im positiven Fall beruhigt hinters Steuer setzen können.

#3Verkehrsmedizin

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Gutachten nach der Fahrerlaubnisverordnung

FAHRERLAUBNISVERORDNUNG (FEV) / PERSONENBEFÖRDERUNGSSCHEIN

Für die Erteilung eines Führerscheins zur Personenbeförderung bzw. für Berufskraftfahrer sind, je nach Klassen, ärztliche Untersuchungen und medizinische Tauglichkeit Tests bezüglich der körperlichen und psychomentalen Leistungsfähigkeit erforderlich.

In der vom 01.01.1999 sind die Voraussetzungen für die einzelnen Führerscheinklassen geregelt. Hier sind detaillierte Mindestanforderungen an die gesundheitliche Eignung der Fahrerlaubnisbewerber und -inhaber festgeschrieben. Ziel ist es, durch regelmäßige ärztliche Untersuchungen, Krankheiten zu erkennen, welche mit der sicheren Beherrschung von Fahrzeugen nicht vereinbar sind. Daraus ergibt sich:

BEFRISTUNG DER FAHRERLAUBNIS BEI VERSCHIEDENEN FAHRERLAUBNISKLASSEN:

  • Ärztliche Untersuchungen vor Ersterteilung bzw. Verlängerung zur Überwachung der gesundheitlichen Eignung.

  • Besondere Anforderungen (z.B. Konzentrations- u. Reaktionstest) für Busfahrer und andere Fahrgastbeförderung.

  • Die ärztlichen Untersuchungen sind, lt. Anlage 6 Nr. 2.1 FEV, durch einen Facharzt für Arbeitsmedizin oder einen Arzt mit der Zusatzbezeichnung Betriebsmedizin durchzuführen.

1. TAXI- UND BUSFAHRER (FÜHRERSCHEINKLASSE D, DE) BENÖTIGEN ALLE 5 JAHRE:

  • Anamnese

  • Ärztliche Befundung, Dokumentation

  • Ärztliche Untersuchung mit Bescheinigung nach Anlage 5.1 FEV

  • Untersuchung des Sehvermögens mit Bescheinigung nach Anlage 6.2 FEV

  • Konzentrations- und Reaktionstest nach Anlage 5.2 FEV (dieser wird bei Busfahrern mit FK D ab dem 47. Lebensjahr und bei Taxifahrern (FzF) ab dem 57. Lebensjahr obligatorisch)

  • Gesichtsfeldprüfung (Perimetrie)

2. LKW-FAHRER (FÜHRERSCHEINKLASSE C, CE) BENÖTIGEN ALLE 5 JAHRE BZW. ALS ERSTBEWERBER UND AB DEM 47. LEBENSJAHR:

  • Anamnese

  • Ärztliche Befundung, Dokumentation

  • Ärztliche Untersuchung mit Bescheinigung nach Anlage 5.1 FEV

  • Untersuchung des Sehvermögens mit Bescheinigung nach Anlage 6.2 FEV

  • Gesichtsfeldprüfung (Perimetrie)

  • Ergeben sich bei der Untersuchung Hinweise auf schwerwiegende Erkrankungen, die in den Begutachtungsleitlinien zur Kraftfahrereignung detailliert aufgeführt sind, wie z.B. Diabetes, Epilepsie, Bluthochdruck, Herzerkrankungen, Suchterkrankungen..., muss die Fahreignung durch eine weitergehende fachärztliche Untersuchung beurteilt werden.

3. PKW- UND MOTORRADFAHRER (FÜHRERSCHEINKLASSEN B, BE, C1 UND C1

Sehtestbescheinigung nach § 12 (Anlage 6.1 u. 6.2 FEV)

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