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Best Practice: Warnkleidung – aktuelle Hinweise

  • mstumpp
  • 24. Nov.
  • 2 Min. Lesezeit

Warnkleidung mit aktiver Beleuchtung liegt im Trend, darauf weist die DGUV hin. Fluoreszierendes und retroreflektierendes Material ist in dunkler Umgebung nur dann sichtbar, wenn es von eine Lichtquelle direkt angestrahlt wird.

Wird Reflexmaterial jedoch durch Schatten oder Gegenstände verdeckt, entfällt die Schutzwirkung. Aktiv leuchtende Lichtquellen wie LEDs oder Lichtleiter auf der Warnkleidung sind dagegen auch ohne direkt auftreffendes Licht sichtbar.

 

Auch der VTH Verband Technischer Handel unterstreicht, dass Textilien mit integrierten LEDs oder aktiver Beleuchtung die Sichtbarkeit unabhängig von Fremdlicht deutlich erhöhen.

Diese sollten das DGUV-Prüfzeichen „Sichere aktive Beleuchtung“ besitzen. Sparen Sie also lieber nicht an der falschen Stelle.

 

ADAC warnt vor mangelhaften Warnwesten

Der ADAC hat in einem Test von 25 Warnwesten ermittelt, dass 60 Prozent nicht der Norm entsprechen – allesamt Angebote aus dem Internet von den chinesischen Plattformen Shein, Aliexpress und Temu.

Selbst wenn Warnwesten ein eingenähtes Label mit Hinweis auf die Erfüllung der Norm EN ISO 20471 besitzen, können sie mangelhaft sein. Der ADAC empfiehlt deshalb eine zusätzliche Sichtprüfung.

Getestet wurden Warnwesten aus dem Internet und von Discountern. Während letztere den Test bestanden, fielen die über das Internet bezogenen durch die Bank durch.

 

Warnkleidung – immer beachten:

Die BG Handel und Warenlogistik hat gerade anlässlich der erhöhten Gefährdungen in der dunklen Jahreszeit an die Pflichten von Betrieben und Kollegen erinnert:

•         Führen Sie für Warnkleidung eine Gefährdungsbeurteilung durch, um die nötige Schutzklasse zu ermitteln.

•         Stellen Sie den Kollegen dementsprechend geeignete Warnkleidung zur Verfügung.

•         Achten Sie darauf, dass allen Kollegen die benötigte Größe und Passform zur Verfügung steht.

•         Unterweisen Sie die Kollegen darin, wie sie ihre Warnkleidung richtig benutzen und pflegen.

•         Überprüfen Sie regelmäßig, ob die Warnkleidung der Kollegen noch voll funktionsfähig ist.

 

Weisen Sie die Kollegen an,

•         ihre Warnkleidung konsequent und geschlossen zu tragen.

•         ihre Warnkleidung nicht zu verdecken, etwa durch Jacken, Rucksäcke oder Geräte.

•         die Ärmel oder Hosenbeine der Warnkleidung nicht hochzukrempeln.

•         die Pflegehinweise des Herstellers der Warnkleidung zu beachten, z.B. die einzuhaltenden Waschzyklen.

•         beschädigte oder stark verschmutzte Warnkleidung zu melden und umgehend auszutauschen.

 

Weitere Informationen zu aktiv leuchtender Warnkleidung finden Sie im Beitrag „Prüfung und Zertifizierung von aktiv leuchtender Warnkleidung“ (DGUV Forum 4/2024).

Ziehen Sie zur Gefährdungsbeurteilung die DGUV Information 212-016 „Warnkleidung“ heran.

 

Quelle:  VNR AG, alle Rechte vorbehalten.

 
 
 

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