In den letzten drei Jahren sind viele krankheitsbedingte Kündigungen vor Gericht gescheitert, weil
• Arbeitgeber erst gar kein Betriebliches Eingliederungsmanagement angeboten haben oder
• sie kein erneutes BEM angeboten haben, nachdem neue Krankheiten aufgetaucht sind, oder
• weil Sie im Einladungsschreiben zum BEM wichtige Informationen ausgelassen haben.
Um es klar zu sagen: Das Einladungsschreiben hat es in sich. Aber wie. Und wenn es viele Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber immer noch nicht glauben: Ein fehlerhaftes Einladungsschreiben zum BEM kann zur Folge haben, dass dies später in einem Kündigungsschutzprozess gerügt wird und zur Unwirksamkeit der Kündigung führt.
Das ist wichtig:
Als Arbeitgeber müssen Sie Ihren Mitarbeiter in dem Einladungsschreiben über den möglichen Teilnehmerkreis und über seine Möglichkeit, über diesen Teilnehmerkreis mitzubestimmen, informieren.
Fehlt dieser Hinweis in der Einladung oder legen Sie als Arbeitgeber den Kreis der Teilnehmer am BEM einseitig fest, ist das BEM fehlerhaft eingeleitet. Denn nach § 167 Abs. 2 Satz 1 SGB IX muss Ihr Mitarbeiter zustimmen, wenn am BEM der Betriebsrat und bei schwerbehinderten Menschen die Schwerbehindertenvertretung teilnehmen sollen.
► Es ist eine eigenständige Entscheidung Ihres Mitarbeiters, ob er eine Begleitung durch den Betriebsrat oder die Schwerbehindertenvertretung beim BEM wünscht. Das gilt im Übrigen auch für die Teilnahme des Betriebsarztes.
Denken Sie daran: Eine fehlerbehaftete Einladung zum BEM kommt einem Unterlassen des BEM-Verfahrens gleich! Und nicht zu vergessen: Auch der Hinweis auf den Datenschutz ist Pflicht!
Und wie sieht eine Mustereinladung zum BEM-Informationsgespräch aus?
So wie im folgenden Muster:
An Frau/Herrn …
Musterstraße 1
12345 Musterstadt
Einladung zu einem Informationsgespräch zum Betrieblichen Eingliederungsmanagement (BEM)
Sehr geehrte/r Frau/Herr …,
die Firma legt großen Wert auf die Gesundheit ihrer Beschäftigten. Deshalb bieten wir allen Mitarbeitern Unterstützung an, die innerhalb der vergangenen 12 Monate mehr als 6 Wochen arbeitsunfähig erkrankt waren. Diese Unterstützung leisten wir über das BEM.
Ihre krankheitsbedingten Abwesenheiten entnehmen Sie bitte der beigefügten Anlage.
Wir hoffen, dass es Ihnen gesundheitlich wieder besser geht, und möchten Sie gerne auf Ihren Anspruch, am BEM teilzunehmen, hinweisen.
Hiermit laden wir Sie zu einem Gespräch ein, bei dem wir Sie umfassend über das BEM gemäß § 167 Abs. 2 SGB IX informieren.
Das BEM beinhaltet folgende Ziele:
• die Arbeitsunfähigkeit zu überwinden
• die Arbeitsfähigkeit langfristig wiederherzustellen und zu erhalten
• die Wiedereingliederung in eine berufliche Tätigkeit (leidensgerechter Arbeitsplatz)
• zukünftige Behinderungen und chronische Krankheiten zu vermeiden
• einen Arbeitsplatz nachhaltig zu sichern
• das Erkennen möglicher betrieblicher Ursachen und ihre Beseitigung
• krankheitsbedingte Kündigungen möglichst zu vermeiden und die Weiterbeschäftigung sicherzustellen
Zur Durchführung des BEM wurde bei uns ein BEM-Team gebildet, das aus folgenden Personen besteht:
• BEM-Beauftragter: …
• Vertretung des BEM Beauftragten: …
• falls erforderlich, die Schwerbehindertenvertretung: …
Mit Ihnen gemeinsam möchten wir in einem ergebnisoffenen Verfahren überlegen, welche Maßnahmen notwendig sind, damit Ihre Arbeitsfähigkeit gestärkt wird. Ausdrücklich weisen wir darauf hin, dass dabei auch Raum für Ihre eigenen Vorschläge besteht.
Wir möchten Sie gern am … um … Uhr in Raum … zu einem Informationsgespräch einladen.
Gern können Sie auch einen alternativen Termin und/oder Ort – auch außerhalb des Büros – vorschlagen. Bitte antworten Sie uns schriftlich bis zum …
Sofern Sie dies wünschen, können an einem ersten Gespräch auch weitere Gesprächspartner teilnehmen. Bitte teilen Sie dies im beigefügten Antwortschreiben mit, damit wir diese Personen entsprechend einladen können.
Wir möchten Sie darauf hinweisen, dass Ihre Teilnahme an unserem BEM freiwillig erfolgt. Selbstverständlich werden wir Sie jederzeit über den Prozess und alle Schritte informieren.
Bei Bedarf und mit Ihrer Zustimmung kann das BEM-Team durch weitere Teilnehmer erweitert werden, wie z. B. eine interne oder externe Fachkraft (z. B. Fachkraft für Arbeitssicherheit, Betriebsarzt), eine Vertrauensperson oder wenn Leistungen der Teilhabe oder begleitende Hilfen im Arbeitsleben in Betracht kommen, einen Vertreter der Rehabilitationsträger.
Ein wichtiger Hinweis für Sie:
Alle Mitglieder des BEM-Teams sind zur absoluten Vertraulichkeit verpflichtet. Das gesamte Verfahren unterliegt strengen datenschutzrechtlichen Anforderungen. Ihr Einverständnis vorausgesetzt, werden die Daten, die im Rahmen des BEM erhoben und verwendet werden, ausschließlich den am Prozess Beteiligten bekannt gemacht. Es werden nur solche Daten erhoben und verwendet, deren Kenntnis erforderlich ist, um ein zielführendes, der Genesung und Gesundhaltung dienendes BEM durchführen zu können.
Weitere Informationen finden Sie in der beigefügten Leitlinie, die Gegenstand dieser Einladung ist. Beachten Sie bitte auch die in den Anlagen befindliche Datenschutzerklärung.
Wichtig: Sie können Ihre Einwilligung zum BEM-Verfahren jederzeit widerrufen. Sollten Sie dennoch Beratungsbedarf haben, wenden Sie sich bitte jederzeit gern an den BEM-Beauftragten.
Bitte nutzen Sie den Antwortbogen, um mir Ihr Interesse an dem angebotenen Gespräch zurückzumelden. Ihre Antwort erwarte ich bis zum … Bis dahin wünschen wir Ihnen weiterhin eine gute Besserung.
Bei Rückfragen können Sie sich jederzeit gerne an uns wenden.
(Ort, Datum)
(Unterschrift BEM-Beauftragter)
Quelle: © VNR AG, alle Rechte vorbehalten (Der Verlag für die Deutsche Wirtschaft AG, Theodor-Heuss-Straße 2 – 4, 53177 Bonn)
Bitte vergessen Sie nicht das passende Antwortschreiben des Mitarbeiters an Sie zu gestalten und dem BEM Einladungs-Schreiben beizulegen.
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