Ein schlechtes Arbeitsklima macht krank. Dies gilt in zweierlei Hinsicht: Zum einen kann das Betriebsklima gemeint sein, zum anderen die Luftqualität. Besonders in den kälteren Monaten, wenn die Fenster geschlossen sind, wird die Innenraumluft an Arbeitsplätzen zu einem wichtigen Faktor für Gesundheit und Wohlbefinden.
Kaum ist der Sommer vorbei und die ersten kalten Tage kommen, geht in vielen Betrieben der Streit ums Heizen und Lüften los. Aber wie kann man richtig Lüften? Dies sollte mit klaren Vereinbarungen in Arbeits- und Betriebsräumen verständlich geregelt sein. Die Rahmenbedingungen dazu sind im Arbeitsschutzrecht festgelegt.
Dies fordern die Arbeitsstättenregeln zu Lüftung und Raumtemperatur
Die Arbeitsstättenverordnung bleibt eher vage und verlangt in Arbeitsräume „eine gesundheitlich zuträgliche Raumtemperatur“. Konkreter werden die Technischen Regeln für Arbeitsstätten (ASR). Die ASR A3.6 „Lüftung“ nennt weitere Anforderungen an die Arbeitsbedingungen in einem Betrieb. Dazu gehört die Luftqualität, das Lüften und raumlufttechnische Anlagen (RLT-Anlagen).
Laut ASR A3.6 müssen Sie u. a.:
• Lasten der Innenraumluft vermeiden. Lasten sind alle die Atemluft beeinträchtigenden Faktoren wie Emissionen, Schadstoffe, hohe Feuchte oder Gerüche.
• hohe Luftfeuchten (Schimmelgefahr) vermeiden.
• Wärmelasten durch Maschinen, Sonne oder Beleuchtung minimieren.
• den Nichtraucherschutz umsetzen.
• ein regelmäßiges Stoßlüften nach Bedarf ermöglichen.
Messen Sie bei Verdacht auf verbrauchte Luft, d. h. Sauerstoffmangel, nicht den O2-Gehalt, sondern die CO2-Konzentration. Diese ist ein anerkanntes Maß für die Bewertung der Luftqualität. Ab 1.000 ppm C O2 sollten Sie das Lüftungsverhalten optimieren und einen Lüftungsplan aufstellen. Ab 2.000 ppm müssen Sie deutlich stärker lüften und ggf. die Zahl der Personen im Raum reduzieren. Im Fachhandel gibt es vom einfachen CO2-Messgerät bis zu Überwachungssystemen mit Alarmfunktion eine Fülle von Modellen zur Kontrolle der Raumluftqualität.
Die ASR A3.5 „Raumtemperatur“ fordert eine Mindesttemperatur von
• 21 °C für Pausen-, Sanitär-, Bereitschafts-, Kantinen- und Erste-Hilfe-Räume
• 24 °C für Waschräume mit Duschen
• 19 bzw. 20 °C für mittelschwere bzw. leichte Arbeiten im Sitzen (Büroarbeitsplatz)
• 12 / 17 / 19 °C für schwere / mittelschwere / leichte Arbeiten im Stehen oder Gehen
Zuletzt ergänzt wurde die ASR A3.5 mit abweichenden Anforderungen für Baustellen. Danach genügt in Pausen-, Bereitschafts-, Sanitär- und Kantinenräumen auf Baustellen eine Temperatur von +18 °C, wenn sichergestellt ist, dass „während der Nutzungsdauer“ die ansonsten geforderten 21 °C erreicht werden können.
Dr. Michael Rudolf
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