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Fürsorgepflichten in der kalten Jahreszeit ernst nehmen

  • mstumpp
  • 1. Okt.
  • 2 Min. Lesezeit

Arno Schrader, Fachanwalt für Arbeitsrecht

 

Die Frage: Gerade in der kalten Jahreszeit mache ich mir Gedanken, wie ich meine Mitarbeiter schützen kann. Worauf muss ich als Arbeitgeber achten, wenn es draußen dunkel, nass und glatt ist? Welche Pflichten habe ich im Winter konkret?

 

Die Antwort: Als Arbeitgeber tragen Sie Verantwortung für die Sicherheit Ihrer Beschäftigten – und das fängt schon beim Betreten des Betriebsgeländes an. Schnee und Eis auf Wegen, Zufahrten oder Parkplätzen müssen rechtzeitig geräumt und gestreut werden. Nur so können Unfälle durch Ausrutschen oder Stürze vermieden werden. Denken Sie auch an Notausgänge: Diese dürfen bei Frost nicht blockiert sein. Ebenso wichtig ist eine gute Beleuchtung. Kurze Tage und frühe Dunkelheit erhöhen die Gefahr von Stolpern und Stürzen – ausreichendes Licht sorgt hier für Sicherheit.

 

Temperatur und Raumklima

Auch innerhalb des Betriebs sind Sie verpflichtet, für ein gesundes Raumklima zu sorgen. Die Arbeitsstättenverordnung gibt Mindesttemperaturen vor: In Büroräumen sollten mindestens 20 Grad erreicht werden, in Räumen mit leichter körperlicher Arbeit etwas weniger, bei schwerer Tätigkeit können noch niedrigere Werte ausreichen. Heizungen müssen also zuverlässig funktionieren. Außerdem sollten Fenster und Türen dicht schließen, damit keine Zugluft entsteht. Wer seine Beschäftigten im Kalten arbeiten lässt, riskiert nicht nur Beschwerden, sondern auch Bußgelder.

 

Schutzkleidung und Ausstattung

Müssen Beschäftigte im Freien arbeiten, reicht es nicht, sie allein den Witterungsbedingungen auszusetzen. Sie müssen geeignete Kleidung und Ausrüstung bereitstellen: Wetterfeste Jacken, Handschuhe, Mützen und rutschfeste Schuhe sind unverzichtbar. Bei besonderen Einsatzorten, etwa Baustellen, können zusätzlich beheizte Aufenthaltsräume oder wärmende Container notwendig sein. Auch ausreichend warme Getränke in Pausenbereichen tragen dazu bei, die Gesundheit zu schützen.

 

Pausen und Arbeitsorganisation

Denken Sie im Winter an angepasste Pausenregelungen. Kurze, regelmäßige Unterbrechungen in beheizten Räumen helfen, Unterkühlung zu vermeiden. Außerdem können Sie mit flexiblen Arbeitszeiten das Risiko von gefährlichen Fahrten bei Glatteis oder Schneesturm reduzieren. Auch Homeoffice ist eine Möglichkeit, unnötige Wege zu vermeiden. So erfüllen Sie Ihre Fürsorgepflicht, erhöhen die Sicherheit und zeigen Wertschätzung für Ihre Mitarbeiter.

 

Kommunikation und klare Regeln

Ein weiterer wichtiger Punkt ist die Information: Geben Sie Ihren Beschäftigten klare Hinweise, wie sie sich im Winter verhalten sollen, zum Beispiel beim Betreten rutschiger Flächen oder bei extremem Wetter. Wenn Sie als Arbeitgeber hier aktiv vorgehen, schaffen Sie Transparenz und vermeiden Missverständnisse.

 

Fazit

Ihre Fürsorgepflicht im Winter umfasst weit mehr als das bloße Einhalten gesetzlicher Vorgaben. Indem Sie für sichere Wege, gut beheizte Räume, passende Schutzkleidung und flexible Arbeitsorganisation sorgen, schaffen Sie Sicherheit und Vertrauen. Ihre Mitarbeiter werden es Ihnen danken – nicht nur durch weniger Unfälle, sondern auch durch höhere Motivation und Zufriedenheit.

 

(Quelle: © VNR AG)

 
 
 

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