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Diskriminierungsschutz gilt auch für Eltern von Kindern mit Behinderung

  • mstumpp
  • 7. Okt.
  • 2 Min. Lesezeit

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat entschieden, dass Eltern von Kindern mit Behinderung vor Benachteiligungen am Arbeitsplatz geschützt sind. Auch wenn die Eltern selbst nicht behindert sind, dürfen sie nicht indirekt schlechter behandelt werden. Arbeitgeber müssen Arbeitsbedingungen so gestalten, dass die Vereinbarkeit von Arbeit und Pflege möglich bleibt (Urteil vom 11. September 2025, Aktenzeichen C-38/24).

 

Der Fall: Eine Mitarbeiterin in einem Bahnhof war als Stationsaufsicht beschäftigt. Da sie ihren schwerbehinderten Sohn versorgen musste, bat sie mehrfach darum, auf einen Arbeitsplatz mit festen Arbeitszeiten versetzt zu werden. Der Arbeitgeber stimmte zeitweise zu, lehnte aber eine dauerhafte Lösung ab.

 

Die Arbeitnehmerin legte gegen diese Entscheidung Klage vor italienischen Gerichten ein. Das höchste Gericht in Italien, der Kassationsgerichtshof, rief den EuGH an. Die Richter wollten wissen, ob die europäische Gleichbehandlungsrichtlinie auch Eltern schützt, die wegen der Pflege eines behinderten Kindes benachteiligt werden.

 

Das Urteil: Der EuGH stellte klar, dass das Diskriminierungsverbot wegen einer Behinderung weit auszulegen ist. Bereits 2008 hatte der EuGH entschieden, dass eine „Mitdiskriminierung“ verboten ist. Diese Grundsätze gelten auch für Fälle, in denen Eltern Nachteile erfahren, weil sie für ihr Kind mit Behinderung sorgen müssen.

 

Die Richter betonten, dass die EU-Grundrechtecharta und die UN-Behindertenrechtskonvention verlangen, Menschen mit Behinderungen wirksam einzubeziehen. Daraus folgt, dass auch deren Familien nicht benachteiligt werden dürfen. Arbeitgeber müssen deshalb angemessene Anpassungen vornehmen, solange diese für das Unternehmen keine unzumutbare Belastung darstellen. Ob dies im konkreten Fall zutrifft, muss das nationale Gericht prüfen.

 

Fazit:

Das Urteil erweitert den Diskriminierungsschutz auf Eltern, die ein Kind mit Behinderung versorgen. Arbeitgeber müssen berücksichtigen, dass diese Beschäftigten besondere Unterstützung benötigen. Anpassungen wie feste Arbeitszeiten oder flexible Modelle können notwendig sein, solange sie wirtschaftlich vertretbar bleiben. Für Arbeitgeber bedeutet dies: Wer Anträge von Eltern in einer solchen Lage pauschal ablehnt, riskiert rechtliche Konsequenzen.

 

Handlungsempfehlungen für Arbeitgeber und Personaler:

 

•          Prüfen Sie Anträge von Eltern mit pflegebedürftigen Kindern sorgfältig und individuell.

•          Dokumentieren Sie Ihre Überlegungen, warum eine Anpassung möglich oder unzumutbar ist.

•          Suchen Sie aktiv nach flexiblen Lösungen wie feste Schichten, Homeoffice oder Teilzeitmodelle.

•          Beziehen Sie frühzeitig den Betriebsrat oder Personalrat ein, um Konflikte zu vermeiden.

•          Vermeiden Sie pauschale Ablehnungen – diese können schnell als Diskriminierung gewertet werden.

 

Wer diese Punkte berücksichtigt, senkt das Risiko von Rechtsstreitigkeiten und zeigt Verantwortung gegenüber Mitarbeitenden, die Familie und Beruf miteinander vereinbaren müssen.

(Quelle: © VNR AG)           

 

 
 
 

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