Fußschutz – wann Sie Schuhe ersetzen sollten
- mstumpp
- vor 17 Minuten
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Der Aufbau der neu gefassten DGUV Regel 112-191 wurde grundlegend umgestellt:
„Fußschutz“ und „Knieschutz“ werden nunmehr in zwei eigenen Abschnitten behandelt. „Fußschutz“ enthält jetzt auch die Informationen zum Schuhaufbau, diese befanden sich zuvor in einem Anhang. Auch das Thema „Unterweisung“ hat ein eigenes Kapitel erhalten, es war zuvor im Kapitel „Maßnahmen“ enthalten.
Wenn Ihre Kollegen abgenutzte oder beschädigte Schuhe tragen, gefährden sie ihre Füße. Dafür gibt es jetzt ein eigenes Kapitel mit Verschleißmerkmalen und Beschädigungen, die ausschließen, dass Schuhe den Füßen noch sicheren Schutz gewähren können.
Wann sollten Schuhe ausgemustert werden?
SRS-Unfälle, also dass Kollegen stolpern, ausrutschen, umknicken und/oder stürzen, stehen in der Statistik ganz weit oben. Dafür können sowohl äußere Umstände wie der Zustand des Bodens als auch Schäden oder Abnutzung der Schuhe verantwortlich sein.
Unterweisen Sie Ihre Kollegen zu abgenutzten und beschädigten Schuhen und wann diese ersetzt werden müssen. Dies ist vor allem in den folgenden Fällen angebracht:
• Das Profil ist abgelaufen: In diesem Fall reicht die Rutschhemmung unter Umständen nicht mehr aus, um Stürze zu verhindern.
• Die Sohle löst sich oder ist gebrochen / die Sohle oder die Schaftnähte sind aufgerissen / die Zehenschutzkappen liegen frei: Dadurch können die Kollegen mit dem Schuh hängenbleiben und stürzen, außerdem kann Wasser in den Schuh gelangen.
• Gummistiefel, PU-Stiefel oder Hybridschuhe sind beschädigt oder undicht: Dadurch können unter anderem Gefahrstoffe, Wasser oder Betonschlämme in den Schuh gelangen und zu Verletzungen oder Erkrankungen führen.
• Die Zehenschutzkappe hat sich infolge einer Belastung verformt, sodass ihre Resthöhe nicht mehr gewährleistet ist: In diesem Fall kann eine erneute – auch geringfügige – Belastung dazu führen, dass die Zehenschutzkappe versagt und der Zehenbereich verletzt wird.
• Die Schuhe sitzen nicht mehr sicher am Fuß, weil die Schnürung oder Schnallen defekt oder abgerissen sind: Dadurch kann die Stand- und Trittsicherheit nicht mehr ausreichend gewährleistet sein und die Kollegen können umknicken oder ausrutschen.
Machen Sie Ihre Kollegen in der Unterweisung darauf aufmerksam, dass sie sich regelmäßig vom ordnungsgemäßen Zustand ihrer Schuhe überzeugen müssen, bevor sie sie anziehen. Sind diese nicht mehr in Ordnung, müssen sie es umgehend melden.
Achtung: Nicht nur Abnutzung und Schäden können die Sicherheit gefährden. Besonders gut müssen die Kollegen aufpassen, wenn sie an ihren Schuhen eigenmächtig etwas ändern, wie z. B. Einlegesohlen verwenden. Auch dadurch kann die Sicherheit beeinträchtigt werden. (Anmerkung jobmed: Müssen Einlagen getragen werden, so müssen die Sicherheitsschuhe von einen zertifizierten Schuhmacher abgeändert werden. Die Kosten hierfür hat in der Regel der Arbeitgeber zu tragen!)
Hier finden Sie die Neufassung der DGUV Regel 112-191 „Benutzung von Fuß- und Knieschutz“ sowie einen Überblick über die weiteren Änderungen: s. Anlage
(Quelle: © VNR AG, alle Rechte vorbehalten.)
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